Unterschneidheim

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Unsere schöne Heimat ...

Wappen von Zipplingen

Im Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg vom 14. Oktober 1966 wurde für den Bereich des Regierungspräsidiums Nord-Württemberg bekannt gegeben, dass mit Wirkung vom 25. August 1966 der Gemeinde Zipplingen, Landkreis Aalen, gem. § 6 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg das Recht zur Führung eines Wappens und einer Flagge verliehen wurde.